Was ist bei einer Überweisung gesetzlich Versicherter an einen anderen Vertragszahnarzt zu beachten?
Für die Überweisung ist ausschließlich das Arzneiverordnungsblatt Muster 16 zu verwenden (siehe Anlage 1 § 2 Abs. 3 BMV-Z).
Im § 11 BMV-Z (Bundesmantelvertrag für Zahnärzte) ist genau geregelt, was bei einer Überweisung an einen anderen Vertragszahnarzt zu beachten ist:
Wenn erforderlich zur Durchführung bestimmter ärztlicher oder zahnärztlicher Leistungen oder zur Weiterbehandlung.
Eine Überweisung ist nur an einen Vertragsarzt/Vertragszahnarzt eine zugelassene Einrichtung (gemäß § 311 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB V - medizinisches Versorgungszentrum, ermächtigten Arzt/Zahnarzt oder eine ermächtigte ärztliche/zahnärztlich geleitete Einrichtung).
Dem überweisenden Vertragszahnarzt muss die gültige eGK vorliegen oder eine andere gültige Anspruchsberechtigung des Patienten vorliegen (von begründeten Ausnahmefällen abgesehen).
Für die Überweisung ist ausschließlich das Arzneiverordnungsblatt Muster 16 zu verwenden (siehe Anlage 1 § 2 Abs. 3 BMV-Z).
Hier finden Sie das Muster zum Arzneiverordnungsblatt.
Andrea Zieringer