Semipermanente Schienung als Privatleistung
Die Berechnung der semipermanenten Schienung erfolgt gemäß BEMA-Nr. K4.
• Je Interdentalraum
• unter Anwendung der Ätztechnik
• Für die Wiederherstellung oder Erneuerung der semipermanenten Schienung ist die GOZ-Nr. 7070 erneut berechnungsfähig.
• Für die adhäsive Befestigung kann zusätzlich die GOZ-Nr. 2197 berechnet werden.
• Die entstandenen Materialkosten für den Kunststoff sind mit der GOZ-Nr. 7070 abgegolten und können nicht zusätzlich berechnet werden.
Die Entfernung der Schiene ist gemäß BEMA GOÄ-Nr. 2702 (1x je Kiefer) berechnungsfähig.
Nicht für Schienen, die wegen einer Verletzung oder auf Grund einer Operation eingegliedert werden müssen = GOÄ-Nr. Ä2697 bis Ä2700.
Nicht für Schienen, die mit einer Drahtligatur (ohne Ätztechnik und ohne Adhäsivtechnik) befestigt werden = GOÄ-Nr. Ä2697.
Analogleistungen
• Semipermanente Schienung unter Einbeziehung der Zahnglattflächen (mit Hilfsmittel, wie z. B. Draht, Netze usw.).
• Permanente Schienung für die Stabilisierung gelockerter Zähne
Beispiel 1 – Semipermanente Schienung im Interdentalraum:
Sitzung 1:
• Entfernung weicher/harter Beläge an den Zähnen 43-33
• Semipermanente Schienung der Zähne 43-33 unter Anwendung der Ätztechnik und adhäsiver Befestigung,
GOZ-Nr. 6x 4050 (je Zahn, deshalb 6x!),
GOZ-Nr. 5x 7070, GOZ-Nr. 5x 2197 (je Interdentalraum, deshalb 5x!).
Sitzung 2:
• Entfernung der semipermanenten Schienung Zähne 43-33
GOÄ-Nr. 1x 2702 (je Kiefer)
Beispiel 2 – Semipermanente Schienung zur Stabilisierung gelockerter Zähne mit Ätztechnik unter Einbeziehung der Zahnglattflächen mit Nylonnetz als Verstärkungsmaterial:
Sitzung 1:
• Entfernung weicher/harter Beläge an den Zähnen 43-33
• Semipermanente Schienung der Zähne 43-33 unter Anwendung der Ätztechnik mit Nylonnetz an den Zahnglattflächen
GOZ-Nr. 6x 4050,
6x Analogleistung gem. § 6 Abs. 1 GOZ für die Eingliederung einer semipermanenten Schiene zur Stabilisierung gelockerter Zähne unter Einbeziehung der Glattflächen mit einem Nylonnetz als Verstärkung (Je Zahnglattfläche, deshalb erfolgt die Berechnung 6x!).
Sitzung 2:
• Entfernung der semipermanenten Schienung Zähne 43-33
GOÄ-Nr. 1x 2702 (je Kiefer!)
Beispiel 3 – Permanente Schienung im Interdentalraum zur Stabilisierung gelockerter Zähne unter Anwendung der Ätztechnik:
Sitzung 1:
• Entfernung weicher/harter Beläge an den Zähnen 43-33
• Permanente Schienung der Zähne 43-33 unter Anwendung der Ätztechnik
GOZ-Nr. 6x 4050,
5x Analogleistung gem. § 6 Abs. 1 GOZ für die Eingliederung einer permanenten Schiene zur Stabilisierung gelockerter Zähne (je Interdentalraum – deshalb erfolgt die Berechnung 5x!).
Andrea Zieringer