Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) nimmt Stellung zur neuen Testverordnung (TestV)
Laut der neuen TextV dürfen Vertragszahnärzte ihr Praxispersonal testen. Bei seinen Patienten kann der Vertragszahnarzt einen Test nur im Ausnahmefall durchführen.
Die KZBV nimmt zu den wichtigsten Fragen Stellung, z. B. wer darf vom Vertragszahnarzt getestet werden, wie wird der Test abgerechnet usw.
Über folgende Links erhalten Sie weitere Informationen
„Coronavirus-Testverordnung – Informationen für Zahnarztpraxen“ (Quelle KZVB)
„Vorgaben der KBV über die Erfüllung der Pflichten der KVen“ (Quelle KZVB)
„Vorgaben der KBV für die Leistungserbringer zur Coronavirus-Testverordnung vom 14.10.2020 (Vorgaben KBV-LE) (Quelle KZVB
Andrea Zieringer