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Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]

Update GOZ-Novelle: BMG verzichtet auf Öffnungsklausel – nur 6 prozentiger Honorarzuwachs?

roesler vor presse druck 02
Bildquelle: BMG/Luft
Die Diskussion um die GOZ-Novelle 2011 (GOZ 2012) geht in die nächste Runde.
 

Nach Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat Bundesgesundheitsminister Rösler in Aussicht gestellt, den Honoraranstieg durch die Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf rund 6 Prozent beschränken zu wollen. Auf die Implementierung einer Öffnungsklausel werde verzichtet.


Hierzu stellt der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) folgendes fest:


• Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer begrüßt einmütig die deutlichen Worte des Bundesgesundheitsministers im Hinblick auf die „Öffnungsklausel“.
Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer bekräftigt erneut mit aller Entschiedenheit die Ablehnung einer sog. „Öffnungsklausel“ in der novellierten Gebührenordnung für Zahnärzte. Die BZÄK hat diese Tatsache durch ihre Vertreter auf Bundesebene bei allen politischen Gesprächen – sei es im Ministerium, sei es mit Vertretern aller Parteien – immer wieder deutlich artikuliert.


• Die Bundeszahnärztekammer bekräftigt jedoch ihre Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung der Kostensteigerung in den letzten 23 Jahren. Anderen Freien Berufen wurden entsprechende Anforderungen genau mit diesen Argumenten zugebilligt, wie die Vergangenheit zeigt. Der in Aussicht gestellte „rund 6 prozentige Honoraranstieg“ ist nach 23 Jahren Stillstand nicht hinnehmbar und widerspricht den Vorgaben des Zahnheilkundegesetzes sowie der Koalitionsvereinbarung.


• Eine politische Verknüpfung der Kriterien „Öffnungsklausel“ und „Honoraranstieg“ ist sachlich nicht gerechtfertigt. Ein derartiges Tauschgeschäft wird es mit der Bundeszahnärztekammer  nicht geben. Darauf haben ihre Vertreter immer hingewiesen.


• Eine GOZ-Novellierung zu Gunsten von Ausgabenbegrenzungen der Kostenträger und gleichzeitig zu Lasten der Honorare der Zahnärzte ist nicht sachgerecht und steht im Widerspruch zum Zahnheilkundegesetz. Die Bundeszahnärztekammer bekräftigt ihre Forderung nach einer konsequenten Trennung von Liquidation und Erstattung.


Quelle: www.bzaek.de

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