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Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]

Nach Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat Bundesgesundheitsminister Rösler in Aussicht gestellt, den Honoraranstieg durch die Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf rund 6 Prozent beschränken zu wollen. Auf die Implementierung einer Öffnungsklausel werde verzichtet.
Hierzu stellt der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) folgendes fest:
• Der
Vorstand der Bundeszahnärztekammer begrüßt einmütig die deutlichen
Worte des Bundesgesundheitsministers im Hinblick auf die
„Öffnungsklausel“.
Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer bekräftigt
erneut mit aller Entschiedenheit die Ablehnung einer sog.
„Öffnungsklausel“ in der novellierten Gebührenordnung für Zahnärzte.
Die BZÄK hat diese Tatsache durch ihre Vertreter auf Bundesebene bei
allen politischen Gesprächen – sei es im Ministerium, sei es mit
Vertretern aller Parteien – immer wieder deutlich artikuliert.
• Die
Bundeszahnärztekammer bekräftigt jedoch ihre Forderung nach einer
angemessenen Berücksichtigung der Kostensteigerung in den letzten 23
Jahren. Anderen Freien Berufen wurden entsprechende Anforderungen genau
mit diesen Argumenten zugebilligt, wie die Vergangenheit zeigt. Der in
Aussicht gestellte „rund 6 prozentige Honoraranstieg“ ist nach 23
Jahren Stillstand nicht hinnehmbar und widerspricht den Vorgaben des
Zahnheilkundegesetzes sowie der Koalitionsvereinbarung.
• Eine
politische Verknüpfung der Kriterien „Öffnungsklausel“ und
„Honoraranstieg“ ist sachlich nicht gerechtfertigt. Ein derartiges
Tauschgeschäft wird es mit der Bundeszahnärztekammer nicht geben.
Darauf haben ihre Vertreter immer hingewiesen.
• Eine
GOZ-Novellierung zu Gunsten von Ausgabenbegrenzungen der Kostenträger
und gleichzeitig zu Lasten der Honorare der Zahnärzte ist nicht
sachgerecht und steht im Widerspruch zum Zahnheilkundegesetz. Die
Bundeszahnärztekammer bekräftigt ihre Forderung nach einer konsequenten
Trennung von Liquidation und Erstattung.
Quelle: www.bzaek.de
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