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Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]
Berlin, 20.12.2010 - Patientenvertreter, Ärzte- und Zahnärzteschaft lehnen die von der Privaten Krankenversicherung (PKV) geforderte Öffnungsklausel ab. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 09. Dezember 2010 kündigten Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Bundesärztekammer (BÄK) und die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. (DGVP) ihren Widerstand gegen eine solche Klausel an.
Mit der Öffnungsklausel sollen (zahn-)ärztliche Leistungen pauschaliert und außerhalb der staatlich geregelten Gebührenordnungen abgerechnet werden. Die Folgen bekämen Patienten, Ärzte und Zahnärzte gleichermaßen zu spüren. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, Dr. Theodor Windhorst, BÄK-Vorstandsmitglied sowie Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Regina Klakow-Franck, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der BÄK, DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus und Rechtsanwalt Prof. Thomas Schlegel, Prof. Schlegel & Kollegen, Kanzlei für Medizin-recht, forderten die Bundesregierung auf, sich eindeutig gegen die Öffnungsklausel als „ernsthafte Gefährdung der (zahn-)medizinischen Versorgung in Deutschland“ auszusprechen. BÄK-Vorstandsmitglied Windhorst unterstrich die Bedeutung des Themas Öffnungsklausel für die Ärzte, Zahnärzte und Patienten/Versicherte. Es müsse klar sein, dass die Öffnungsklausel einen Systembruch darstelle. Mit diesem Vorstoß ginge es der PKV einzig um renditeorientierte Marktmacht. Die von ihr vorgetragenen finanziellen Sorgen seien hausgemacht, da sie z. B. exorbitante Maklerprovisionen in Höhe von knapp € 2,6 Mrd. zahlen könne, was in etwa den Gesamtsausgaben der PKV im Bereich Zahnheilkunde entspräche.
"Die Umsetzung einer Öffnungsklausel, die nichts anderes als eine Discountklausel ist, führt in der Realität zu einem ruinösem Preiswettbewerb zwischen den Medizinern, zu weniger Behandlungsqualität durch Kostendruck und einseitiger Abhängigkeit der vertraglich gebundenen Ärzte von der PKV", so BZÄK-Präsident Engel.
Dass damit die freie Arztwahl der Patienten und die Therapiefreiheit der Ärzte sukzessive dem Preisdiktat und den einseitigen Sparvorgaben der PKV zum Opfer fallen würden, ergänzte DGVP-Präsident Candidus. Ärztliche Gebührenordnungen seien vom Verordnungsgeber ganz bewusst installierte Absicherungen gegen Missbrauch von Marktmacht und für mehr Patientenschutz.
BÄK und BZÄK erklärten, dass sie die Umsetzung einer Öffnungsklausel im Rahmen der Gebührenordnungsnovellen auf keinen Fall akzeptieren werden.
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