3 Wochen GRATIS testen
Neue GOZ
Suche

Testbericht
"Ich kann das Portal weiterempfehlen, denn es ist intuitiv und praxisnah - und man kann jederzeit flexibel und ortsunabhängig die neuesten Informationen abrufen."

Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]

Kabinettsbeschluss zur GOZ-Novelle liegt vor – Kritikpunkte bleiben

Berlin, 22.09.2011 - Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) im März 2011 vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung der GOZ ist gestern vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Er enthält im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf aus dem BMG einige Änderungen, wie etwa die Entschärfung des so genannten Zielleistungsprinzips (§ 4 Absatz 2) oder die Streichung des Passus zum Zeitaufwand bei der Gebührenbemessung (§ 5 Absatz 2)

Ebenso wurde der Schwellenwert für Kostenvoranschläge für zahntechnische Leistungen von 500 Euro auf 1000 Euro hoch gesetzt (§ 9 Absatz 2 neu). Ohne Frage: Trotz dieser Änderungen ist der vorliegende Kabinettsbeschluss aus der Sicht der Zahnärzteschaft nicht zufriedenstellend.


Zwar konnte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) schon im Vorfeld die von der PKV geforderte Öffnungsklausel erfolgreich verhindern. Der jetzt vorliegende Kabinettsbeschluss stellt aber allenfalls eine Ausweitung der GOZ-alt um einige neue Positionen dar. Wichtige weitere Forderungen der BZÄK wurden von der Bundesregierung jedoch nicht berücksichtigt. Vor allem fehlt nach wie vor die seit 23 Jahren Stillstand dringend notwendige Anpassung des Punktwerts. Die BZÄK hat die Position des Berufsstandes in zahlreichen Anhörungen, Gesprächen und Stellungnahmen im politischen Raum mit Nachdruck vertreten. Zur GOZ-Novelle hatte die BZÄK allerdings de facto nur ein Anhörungs- aber kein Mitgestaltungsrecht. Sie wurde „angehört“ aber bei der Entscheidungsfindung nicht real beteiligt. So finden sich im Kabinettsbeschluss primär koalitions- und fiskalpolitische Vorgaben der Bundesregierung wieder.


Jetzt hat der Bundesrat über seine notwendige Zustimmung das Heft in der Hand, den Entwurf zur GOZ-Novelle entsprechend nachzubessern. Mit der abschließenden Diskussion und Abstimmung im Bundesrat wird im November gerechnet, so dass die neue GOZ vermutlich am 01. Januar 2012 planmäßig in Kraft tritt. Die Bundeszahnärztekammer wird gemeinsam mit den Länderkammern die Zeit bis November intensiv nutzen, um etwa die Forderung nach einer Anpassung des Punktwerts mit allem Nachdruck gegenüber den Landesregierungen einzubringen. Mit einer so genannten Anpassungsklausel im Regelwerk muss der Punktwert außerdem regelmäßig anhand der aktuellen wirtschaftlichen Lage überprüft und angepasst werden, um eine weitere 24-jährige „Hängepartie“ zu verhindern.


Diese und weitere zentrale Forderungen zur GOZ-Novelle formuliert die BZÄK aktuell in einer neuerlichen Stellungnahme. Die Erklärung wird mit anderen zahnmedizinischen Spitzenverbänden abgestimmt und soll die Argumentation der Landeszahnärztekammern unterstützen. Dazu muss gemeinsam mit den Länderkammern - mit einer Stimme nach außen - politischer Druck auf die Vertreter der Länder im Bundesrat aufgebaut werden.


Der Kabinettsbeschluss kann nicht unkommentiert bleiben. Die Botschaft ist klar:„Eine qualitativ hochwertige Zahnmedizin und Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten in Deutschland braucht entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Klare Zusagen und Bestimmungen aus dem Koalitionsvertrag sowie dem Zahnheilkundegesetz sind bei der Novellierung der GOZ einzuhalten“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
TIPP zur neuen GOZ
Mit www.abrechnung-zahnmedizin.de, dem Online-Portal zur zahnmedizinischen Abrechnung von Spitta, sind Sie stets auf dem aktuellen Stand der Abrechnung. Mit Inkrafttreten der neuen GOZ am 1. Januar 2012 haben Sie Zugriff auf alle neuen GOZ-Leistungspositionen - ohne Warten, ohne Updaten. Sichern Sie sich also direkt hier Ihren Zugang. Bleiben Sie so stets auf dem aktuellen Stand und vermeiden Sie damit falsche Rechnungen.

Mein Account

Benutzername
Passwort
Passwort vergessen?

Schnittstelle zur Abrechnungssoftware

Sie nutzen Z1, Charly oder eine andere Abrechnungssoftware?
Laden Sie sich
hier kostenlos
die dazu passende
Schnittstelle für
abrechnung-zahnmedizin.de herunter.

Infos und Download

Info-Hotline

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Portal?

07433 952-421
zu den Produkten

Abrechnungsberatung

Newsletter

Vorname

Nachname

E-Mail Adresse

ZahnersatzRechner

Berechnen Sie die Kosten für
Zahnersatzversorgungen
schnell und exakt