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Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]
Ebenso wurde der Schwellenwert für Kostenvoranschläge für zahntechnische Leistungen von 500 Euro auf 1000 Euro hoch gesetzt (§ 9 Absatz 2 neu). Ohne Frage: Trotz dieser Änderungen ist der vorliegende Kabinettsbeschluss aus der Sicht der Zahnärzteschaft nicht zufriedenstellend.
Zwar konnte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) schon im Vorfeld die von der PKV geforderte Öffnungsklausel erfolgreich verhindern. Der jetzt vorliegende Kabinettsbeschluss stellt aber allenfalls eine Ausweitung der GOZ-alt um einige neue Positionen dar. Wichtige weitere Forderungen der BZÄK wurden von der Bundesregierung jedoch nicht berücksichtigt. Vor allem fehlt nach wie vor die seit 23 Jahren Stillstand dringend notwendige Anpassung des Punktwerts. Die BZÄK hat die Position des Berufsstandes in zahlreichen Anhörungen, Gesprächen und Stellungnahmen im politischen Raum mit Nachdruck vertreten. Zur GOZ-Novelle hatte die BZÄK allerdings de facto nur ein Anhörungs- aber kein Mitgestaltungsrecht. Sie wurde „angehört“ aber bei der Entscheidungsfindung nicht real beteiligt. So finden sich im Kabinettsbeschluss primär koalitions- und fiskalpolitische Vorgaben der Bundesregierung wieder.
Jetzt hat der Bundesrat über seine notwendige Zustimmung das Heft in der Hand, den Entwurf zur GOZ-Novelle entsprechend nachzubessern. Mit der abschließenden Diskussion und Abstimmung im Bundesrat wird im November gerechnet, so dass die neue GOZ vermutlich am 01. Januar 2012 planmäßig in Kraft tritt. Die Bundeszahnärztekammer wird gemeinsam mit den Länderkammern die Zeit bis November intensiv nutzen, um etwa die Forderung nach einer Anpassung des Punktwerts mit allem Nachdruck gegenüber den Landesregierungen einzubringen. Mit einer so genannten Anpassungsklausel im Regelwerk muss der Punktwert außerdem regelmäßig anhand der aktuellen wirtschaftlichen Lage überprüft und angepasst werden, um eine weitere 24-jährige „Hängepartie“ zu verhindern.
Diese und weitere zentrale Forderungen zur GOZ-Novelle formuliert die BZÄK aktuell in einer neuerlichen Stellungnahme. Die Erklärung wird mit anderen zahnmedizinischen Spitzenverbänden abgestimmt und soll die Argumentation der Landeszahnärztekammern unterstützen. Dazu muss gemeinsam mit den Länderkammern - mit einer Stimme nach außen - politischer Druck auf die Vertreter der Länder im Bundesrat aufgebaut werden.
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