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Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]
Anpassung der Gebührenordnung steht im Koalitionsvertrag
München, 4. Juli 2011 - Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, beziehen sich die Bedenken des Bundesfinanzministeriums auf die Neuregelung der vertragszahnärztlichen Vergütung nicht auf die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Dazu erklärt KZVB-Chef Dr. Janusz Rat:
„Sowohl die Reform der vertragszahnärztlichen Vergütung als auch die Anpassung der GOZ wurden uns im Koalitionsvertrag zugesichert. Wir erwarten, dass Schwarz-Gelb bei beiden Themen Wort hält“.
Konkret heißt es im Koalitionsvertrag aus dem Oktober 2009:
„Auch bei der vertragszahnärztlichen Vergütung hat sich die Ausgabensteuerung über die Anbindung an die Grundlohnsummenentwicklung überholt. Insgesamt müssen neue Regelungen gefunden werden.“
Aufgrund der Budgetierung zahnärztlicher Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt es immer wieder vor, dass die Honorare der Vertragszahnärzte gekürzt werden. In Bayern war dies zuletzt Ende 2010 der Fall. Die KZVB musste deshalb für die Versicherten von AOK Bayern und Knappschaft sogenannte „Puffertage“ ausrufen, an denen der vertraglich vereinbarte Punktwert außer Kraft gesetzt wurde.
„Die Budgetierung ist ein planwirtschaftliches, leistungs- und patientenfeindliches Steuerungsinstrument und muss so schnell wie möglich abgeschafft werden“, so Rat.
Quelle: www.kzvb.de
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