3 Wochen GRATIS testen
Neue GOZ
Suche

Testbericht
"Ich kann das Portal weiterempfehlen, denn es ist intuitiv und praxisnah - und man kann jederzeit flexibel und ortsunabhängig die neuesten Informationen abrufen."

Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]

Die neue GOZ – was wird anders?

Bundesadler GOZ 01
Der Bundestag hat der GOZ-Novellierung am 21.9.2011 zugestimmt und den Referentenentwurf vom März mit einigen Änderungen bestätigt. Am 4.11.2011 entscheidet der Bundesrat endgültig darüber und legt auch fest, wann die neue GOZ in Kraft tritt. Lesen Sie hier, welche konkreten Änderungen die neue GOZ vorsieht - und was das für Ihren Praxisalltag bedeutet.

Die im September bestätigte Verordnung enthält gegenüber dem Referentenentwurf einige Änderungen. Größtenteils wurden Formulierungen geändert und präzisiert, konkrete Aufgabeninhalte der Gebührenpositionen aufgenommen (z. B. je Kieferhälfte, je Sitzung oder nicht in Verbindung mit ….)  und kleinere Ergänzungen angefügt. Der im März dieses Jahres vorgelegte Referentenentwurf ist jedoch als Gesamtwerk erhalten geblieben. Leider hat sich an der Vergütung, also dem Punktwert, zwischen März und September nichts geändert. Die Vergütung der einzelnen Leistungen entspricht kaum dem nötigen Maß einer wirtschaftlichen Praxisführung und Rechnungslegung. Sobald die neue GOZ in Kraft treten wird, ist es nötig, die Praxisführung den geänderten Bedingungen anzupassen. Das heißt:

  1. Wirtschaftlichkeitsstunde der Praxis erfassen und  mit der Arbeits- und Behandlungszeiten verbinden
  2. Genaue Kenntnis der neuen GOZ, Leistungsinhalte und gesetzliche Vorgaben
  3. Materialpreise ständig aktualisieren und abrechnen
  4. Patienten aufklären und Verträge schriftlich erfassen
  5. Zahntechnische Leistungen aufnehmen

Die Gebührenpositionen sind nun als vierstellige Position definiert. Aufgrund der neu definierten Leistungspositionen ist dieser Ausgleich notwendig geworden. Es ist ersichtlich, dass in die neue GOZ viele Leistungen integriert wurden, die bis dato als Leistungsposition gefehlt haben. Die bisherige Analogberechnung dieser Leistungen ist mit Beginn der neuen GOZ kaum noch möglich, wenn diese zahnärztlichen Leistungen in der neuen GOZ als Gebührenposition verankert sind. Viele dieser Leistungen sind allerdings in der Honorierung empfindlich herabgestuft.

Die Möglichkeit,  Analogpositionen aufzunehmen, ist mit der neuen GOZ deutlich einfacher geworden, denn die Kriterien zur Analogabrechnung sind nicht mehr so streng wie in der alten GOZ. Das ist ein Vorteil in der neuen GOZ. 

Die neu aufgenommenen Zuschläge sehen auf dem ersten Blick zwar interessant aus, entpuppen sich aber bei genauem Hinsehen als weniger lukrativ. Wirtschaftlich gesehen ergibt sich eine minimale zusätzliche Honorierung.

Es wird in Zukunft immer wichtiger werden, die zahnärztliche Leistung genau zu kalkulieren, die Arbeitszeit mit der Wirtschaftlichkeitsstunde zu verbinden und die Leistungsinhalte mit der erbrachten Leistung penibel zu kontrollieren. Die Abrechnung von zahntechnischen Leistungen im Sprechzimmer sollte mit der neuen GOZ eine wichtige Bedeutung bekommen. 

Die Materialberechnung der neuen GOZ erlaubt eine größere Spannweite. Jedoch ist auch hier eine konsequente Materialpreiskontrolle in der Praxis wichtig.  Materialien müssen auf Verlangen des Zahlungspflichtigen näher erläutert werden. Dies ist ohne aktuelle Preise nicht möglich.

Die Vorgaben der neuen GOZ, insbesondere im Bezug auf schriftliche Vereinbarungen und die deutliche Abgrenzung der medizinisch notwendigen Leistungen von den  Verlangensleistungen, haben ein größeres Gewicht bekommen. Eine klare Trennung von zahnmedizinischer Notwendigkeit und Wunschleistungen des Patienten ist die Grundlage von erfolgreichem  Durchsetzen der Honorarforderung. Im günstigen Fall werden die zahnmedizinisch notwendigen Leistungen durch schriftliche Vereinbarungen mit dem Patient im Vorfeld getroffen, so dass die Kostenerstatter kaum eine Angriffsfläche zur Nichterstattung finden. Das bedeutet für die Praxis einen deutlich größeren Verwaltungsaufwand und eine optimierte Karteiführung.

Das verhaltene Abwarten bedingt durch die damalige HOZ-Enttäuschung ist sehr gut zu verstehen. Kommt jedoch die neue GOZ, sind klare Vorbereitungen und eine gute Strategie in der Praxis zwingend notwendig. Die neue GOZ sollte ein Anlass sein, die wirtschaftliche Lage der Praxis zu überdenken und zu stärken. Dabei sollte die Hilfe des Steuerberaters unbedingt in die zukünftige Kalkulation einfließen.

Autorin: Jana Brandt

TIPP zur neuen GOZ
Mit www.abrechnung-zahnmedizin.de, dem Online-Portal zur zahnmedizinischen Abrechnung von Spitta, sind Sie stets auf dem aktuellen Stand der Abrechnung. Mit Inkrafttreten der neuen GOZ am 1. Januar 2012 haben Sie Zugriff auf alle neuen GOZ-Leistungspositionen - ohne Warten, ohne Updaten. Sichern Sie sich also direkt hier Ihren Zugang. Bleiben Sie so stets auf dem aktuellen Stand und vermeiden Sie damit falsche Rechnungen.

Mein Account

Benutzername
Passwort
Passwort vergessen?

Schnittstelle zur Abrechnungssoftware

Sie nutzen Z1, Charly oder eine andere Abrechnungssoftware?
Laden Sie sich
hier kostenlos
die dazu passende
Schnittstelle für
abrechnung-zahnmedizin.de herunter.

Infos und Download

Info-Hotline

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Portal?

07433 952-421
zu den Produkten

Abrechnungsberatung

Newsletter

Vorname

Nachname

E-Mail Adresse

ZahnersatzRechner

Berechnen Sie die Kosten für
Zahnersatzversorgungen
schnell und exakt