Ab sofort finden Sie hier: Erläuterungen zu allen Positionen und Paragraphen der neuen GOZ 2012 – mit praktischen Anwendungshinweisen und Angabe aller Änderungen im Vergleich zur alten GOZ.
Die Einführung der neuen GOZ stellt jede Zahnarztpraxis vor die logistische Entscheidung, wie man am schnellsten Sicherheit mit den neuen Abrechnungsgegebenheiten erlangt. www.abrechnung-zahnmedizin.de bietet Ihnen eine alltagstaugliche Lösung: Einloggen, neue GOZ-Position aufrufen, Kurzkommentar oder Expertenkommentar nachlesen und Ihre Abrechnung steht!
Der
Kurzkommentar verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die Abrechenbarkeit der jeweiligen GOZ-Position. Der
Expertenkommentar (vollständig sichtbar nur für Portalmitglieder) enthält genau die Informationen, die Sie im Abrechnungsalltag brauchen: Wie wird die neue Position angewendet? Wofür ist sie nicht abrechenbar? Welche Positionen können zusätzlich abgerechnet werden? Und – ganz wichtig –
was hat sich bei der Abrechnung dieser Leistung im Vergleich zur alten GOZ geändert? Nicht nur zu jeder neuen GOZ-Position finden Sie diese Anwendungshinweise, sondern auch die neuen
GOZ-Paragraphen sind für Sie praxisnah kommentiert. Bei der Analogberechnung zum Beispiel, mit der man nach wie vor die Leistungen berechnet, für die es keine eigene GOZ-Position gibt, hat sich einiges geändert. Die Analogberechnung wird jetzt von
§ 6 Absatz 1 der neuen GOZ 2012 geregelt – lesen Sie also im
Kommentar nach, was hier zukünftig zu beachten ist. Ebenso verfahren Sie bei den anderen Paragraphen, zum Beispiel, wenn Sie wissen möchten, was eigentlich jetzt bei der
Abweichenden Vereinbarung nach neuer GOZ 2012
zu berücksichtigen ist.
Darüber hinaus können Sie in der Rubrik
„Rund um die neue GOZ 2012“ wesentliche Zusatzinfos aufrufen: zum Beispiel den vollständigen Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur neuen GOZ 2012, der Ihnen
hier zum freien Download zur Verfügung steht.
Selbstverständlich finden Sie auf www.abrechnung-zahnmedzin.de auch sämtliche Positionen der alten GOZ 1988 erläutert, und Sie erhalten hilfreiche Kommentare zu allen GOÄ- und Bema-Positionen.
Praxen, die www.abrechnung-zahnmedizin.de schon länger nutzen, wissen, dass Sie so Tag für Tag auf einfachste Weise für vollständige und juristisch einwandfreie Abrechnungen sorgen. Alle anderen können das praktische Abrechnungsportal zunächst kostenlos testen, um sich von diesem unschätzbaren Vorteil zu überzeugen. So schaffen Sie den Sprung von der alten GOZ zur neuen ganz leicht - und arbeiten vom ersten Tag an mit der neuen GOZ 2012, als hätte es nie eine andere gegeben.