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Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]

Bundesregierung beschließt GOZ-Novelle zum 1. Januar 2012

Bundesadler GOZ
Am Mittwoch, dem 21. September, hat die Bundesregierung die GOZ-Novelle beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit teilte mit, dass die neue GOZ am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll. Zuvor muss der Bundesrat zustimmen.
Berlin, 21. September 2011 Das Bundeskabinett hat am 21. September 2011 die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen. Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen im Rahmen der Behandlung von Privatversicherten. Für gesetzlich Krankenversicherte findet die GOZ nur dann Anwendung, wenn die Versicherten über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende besonders aufwendige Zahnersatzleistungen oder Füllungsalternativen in Anspruch nehmen.

Die Verordnung dient der Anpassung des Gebührenverzeichnisses der seit 1988 nicht überarbeiteten Gebührenordnung an die medizinische und technische Entwicklung. So werden häufig erbrachte Leistungen in das Gebührenverzeichnis aufgenommen, um eine indikationsgerechte Versorgung abzubilden und eine klare Abrechnungsgrundlage zu schaffen (z. B. bei Kunststofffüllungen).

Die Zahnärzte werden verpflichtet, dem zahlungspflichtigen Patienten bei besonders hohen Kosten für zahntechnische Leistungen einen Kostenvoranschlag anzubieten und auf Wunsch zu erstellen. Insgesamt bietet die GOZ-Novelle - bei einem verantwortungsvollen und maßvollen Umgang aller Akteure mit den vorgesehenen Neuregelungen - einen für alle Seiten gangbaren Kompromiss, mit dem der von allen Beteiligten seit langem beklagte Stillstand bei der Überarbeitung des privatzahnärztlichen Gebührenrechts überwunden werden kann.

Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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