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Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]
Der Deutsche Bundestag soll sich direkt mit zentralen Aspekten der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschäftigen. Diese Forderung hat der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) in einem Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestags herangetragen.
Den Appell an die Abgeordneten aller Parteien begründet der BDIZ EDI mit dem Hinweis auf den vorliegenden GOZ-Referentenentwurf (GOZ 2012), der in weiten Bereichen dem § 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG) nicht gerecht wird. Der Referentenentwurf selbst, den der BDIZ EDI mit einer eigenen, detaillierten Stellungnahme bereits schriftlich und während der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch mündlich abgelehnt hat, zeigt nach eingehender juristischer Prüfung durch den Justiziar des BDIZ EDI, Dr. Thomas Ratajczak (Sindelfingen), dass das BMG die rechtlichen Vorgaben nicht beachtet.
Aus diesem Grund fordert der BDIZ EDI die Bundestagsabgeordneten in einem persönlich an sie gerichteten Schreiben auf, sich dafür einzusetzen, dass sich der Bundestag direkt einschaltet und darüber hinaus, dass die wichtigsten Grundlagen des Gebührenrechts der Zahnärzte künftig durch Bundesgesetz entschieden werden. In seinem Schreiben geht der Verband dezidiert auf die Kritikpunkte ein. Im Wortlaut: „Der vorliegende Referentenentwurf wird den Anforderungen an eine Gebührenordnung nur teilweise gerecht: weder spiegelt er den aktuellen wissenschaftlichen Stand wider noch sichert er die Behandlungsqualität, weil eine angemessene Honorierung von Beratungs- und Behandlungszeiten unterbleibt. Damit trägt der Verordnungsentwurf den berechtigten Interessen der Zahnärzte und ihrer Patienten nicht Rechnung (§15 Satz 3 ZHG) und dies erfordert ein Eingreifen des Deutschen Bundestages.“
Der BDIZ EDI ruft den Deutschen Bundestag dazu auf:
Der BDIZ EDI hofft mit seinem Appell an die Bundestagsabgeordneten, die Kritikpunkte der Zahnärzte und die rechtliche Brisanz des Referentenentwurfs zur GOZ 2012 verständlich genug dargestellt zu haben, um den Bundestag zum Eingreifen zu bewegen.
Quelle: BDIZ
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