"Ich kann das Portal weiterempfehlen, denn es ist intuitiv und praxisnah -
und man kann jederzeit flexibel und ortsunabhängig die neuesten Informationen abrufen."
Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 27.05.2010 (Az. L 5 KR 39/09 – noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass bei Vorliegen einer Ausnahmeindikation für die Versorgung mit Implantaten (§ 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V) die GKV die Kosten für die professionelle Zahnreinigung übernehmen muss.
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