30 Minuten kostenlos testen
Neue GOZ
Suche

Testbericht
"Ich kann das Portal weiterempfehlen, denn es ist intuitiv und praxisnah - und man kann jederzeit flexibel und ortsunabhängig die neuesten Informationen abrufen."

Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]

GOÄ 50 Besuch, Beratung und symptombezogene Untersuchung

GOÄ-Nr: 50Punktzahl: 320

Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung


Die Leistung nach Nummer 50 darf anstelle oder neben einer Leistung nach den Nummern 45 oder 46 nicht berechnet werden.


Neben der Leistung nach Nummer 50 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.

Wegegelder GOÄ 96

·

2 km Radius tags 3,58 EUR

·

nachts 7,16 EUR

·

2-5 km Radius tags 6,65 EUR

·

nachts 10,23 EUR

·

5-10 km Radius tags 10,23 EUR

·

nachts 15,34 EUR

·

10-25 km Radius tags 15,34 EUR

·

nachts 25,56 EUR

TIP

Wegegeld von Arztwohnung, z. B. auch auf dem Weg in die Praxis berechnen und von der Praxis aus z. B. auch auf dem Weg nach Hause.

Beratung und Besuch

Die kleine Beratung

ist gemäß Leistungstext in der Besuchsleistung enthalten. Die eingehende Beratung nach Nr. 3 oder die Erörterung nach Nr. 34 sind zusätzlich abrechnungsfähig. Es ist sehr selten, dass die aufwendige Besuchsleistung nur mit einer Minimalberatung verbunden wird. In der Regel werden eine vollständige oder Ganzkörperuntersuchung und eine eingehende Beratung bzw. eine psychiatrische oder psychosomatische Therapie erforderlich sein.

Besuch ohne Beratung

Kann ein Besuch dadurch nicht mit der Beratung

erbracht werden, weil der Patient zum Beispiel beim Eintreffen des Arztes bereits im Krankenhaus ist, so muss natürlich nicht die Besuchsgebühr gemindert werden. Im Gegenteil, der besondere zeitkostende und enttäuschende Umstand eines nicht auffindbaren Patienten lassen eine Begründung für eine Steigerungserhöhung über den Mittelwert hinaus erwägen. Aus dem Text ergibt sich kein Hinweis auf etwaige Bewertungsminderungen. Der Text besagt nur, dass eine kleine, nur symptombezogene Untersuchung und eine kleinere Beratung nicht zusätzlich liquidiert werden dürfen.

Die Beratung

ist zwar in der Besuchsgebühr eingeschlossen, sie ist aber nicht zwingende Voraussetzung für die Abrechnung der Besuchsgebühr (bewusstloser Patient); die ärztliche Beratung wird sich aber in diesen Fällen immer auf das Umfeld erstrecken.

Wunschbehandlung

Beihilfestellen und private Krankenversicherungen sind in der Regel nicht verpflichtet, Kosten für Besuche, die nicht aus medizinischen Gründen ausgeführt werden (z.B. Bequemlichkeit des Versicherten), zu erstatten.

Es empfiehlt sich aber, den Patienten darauf hinzuweisen, dass die Beihilfestellen oder die Krankenkasse diese Leistungen gegebenenfalls nicht übernehmen werden.


Beratung

von den Zahnärzten selten abgerechnete Leistung, da sie im GKV-Bereich Einschränkungen unterliegt, wenn sie neben anderen Leistungen erbracht wird


    

Abrechenbar

·

für Besuch eines Kranken einschl. Beratung und symptombezogener Untersuchung

·

bei einem Besuch eines stationären Patienten mit Multiband

blättern

Mein Account

Benutzername
Passwort
Passwort vergessen?

Schnittstelle zur Abrechnungssoftware

Sie nutzen Z1, Charly oder eine andere Abrechnungssoftware?
Laden Sie sich
hier kostenlos
die dazu passende
Schnittstelle für
abrechnung-zahnmedizin.de herunter.

Infos und Download

Info-Hotline

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Portal?

07433 952-421
zu den Produkten

Abrechnungsberatung

Newsletter

Vorname

Nachname

E-Mail Adresse

ZahnersatzRechner

Berechnen Sie die Kosten für
Zahnersatzversorgungen
schnell und exakt