"Ich kann das Portal weiterempfehlen, denn es ist intuitiv und praxisnah -
und man kann jederzeit flexibel und ortsunabhängig die neuesten Informationen abrufen."
Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]
Dieses Urteil behält auch mit der neuen GOZ 2012 Gültigkeit: Starker Speichelfluss ist anerkannter Grund für Faktorerhöhung
In seinem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg festgestellt, dass ein starker Speichelfluss, eine enge Mundöffnung und ein erhöhter Wangentonus ausreichende Begründungen für die Erhöhung des Steigerungsfaktors sind.
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