"Ich kann das Portal weiterempfehlen, denn es ist intuitiv und praxisnah -
und man kann jederzeit flexibel und ortsunabhängig die neuesten Informationen abrufen."
Dr. Günter Kau in der Fachzeitschrift "ZMK" [26. Jg. (Nr.10/2010): 610-611]
Die von uns jüngst für eine Kassenpatientin angefertigte partielle Prothese dient zum Ersatz der Zähne 44, 45, 46, 47 (der Zahn 48 fehlt). Rechnet man dafür tatsächlich die Bema-Nummer 96b „ … Prothese zum Ersatz von fünf bis acht fehlenden Zähnen“ ab?
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